Schweigepflicht

Die Beratung unterliegt der Schweigepflicht. Persönliche Daten werden zu keiner Zeit an Dritte weitergegeben. Das gilt auch gegenüber dem Partner.

 

Eine Kostenübernahme der Beratung durch die Krankenkassen oder andere Beihilfestellen findet nicht statt.

 

Mein Beratungsangebot ersetzt keine psychotherapeutische oder fachärztliche Behandlung und unterliegt der Berufsordnung des VFP

 

Zur aktuellen Diskussion um die Benachteiligung in Beruf und bei Krankenversicherungen bei Vorliegen von psychischen Störungen oder Krankheiten:

Ich möchte Sie darüber aufklären, daß ich mich Ihnen gegenüber zur absoluten Vertraulichkeit verpflichte. Es werden, da die Abrechnung meiner Honorare direkt mit Ihnen erfolgt, keine irgendwie gearteten Informationen über Ihre Konsultation an Dritte weitergegeben und - wie dies fraglos der Fall ist bei der Konsultation von Ärzten oder Psychologischen Psychotherapeuten und der Abrechnung über Versicherung und Krankenkassen - langfristig in Dateien gespeichert, über deren Verwendung Sie keinerlei Kontrolle haben.

 

Solche über Sie gespeicherten Informationen können von erheblichem Nachteil werden, z.B. wenn Sie sich für den Staatsdienst bewerben wollen oder wenn Sie beabsichtigen, eine private Versicherung oder Zusatz-versicherung im Bereich der Krankheits-, Lebens- oder Berufsunfähigkeits-risiken abzuschließen. Regelmäßig werden dazu Fragen zu früheren oder laufenden psychotherapeutischen Konsultationen gestellt.